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B 216: Fahrbahnerneuerung von der Ortsumgehung Dahlenburg bis Ortseingang Oldendorf (Göhrde)

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt in diesem Jahr die Erneuerung des ca. 2.200 m langen Abschnitts der Bundesstraße 216 (B 216) vom Knotenpunkt B 216 / Dannenberger Landstraße bis zum Ortseingang Oldendorf (Göhrde) im Landkreis Lüneburg durch. Der Fahrbahnzustand macht es erforderlich, dass die vorhandene Asphaltbefestigung erneuert werden muss. Der Knotenpunkt B 216 / K 25 (Nahrendorf) / Süschendorf wird umgestaltet. Der Radweg im Knotenpunktbereich rückt zur besseren Sichtbarkeit der Radfahrenden näher zur Fahrbahn der B 216. Zudem werden die Asphaltabschnitte des Radweges erneuert.

Die Fahrbahnerneuerung erfolgt unter Vollsperrung in drei Bauabschnitten ab dem 16.06.2023. Für diese Arbeiten sind ca. acht Wochen vorgesehen. Verzögerungen und Terminverschiebungen sind aufgrund witterungsabhängiger Arbeiten jederzeit möglich.
Die ausgeschilderte Umleitung von Dannenberg kommend in Richtung Lüneburg verläuft von der B 216 in Metzigen Göhrde über die L 255 bis nach Hitzacker, von dort über die L 231 über Wietzetze bis nach Neu Darchau und weiter über die L 232 bis zur Anschlussstelle an die B 216 der Ortsumgehung Dahlenburg. Die ausgeschilderte Umleitung von Lüneburg kommend in Richtung Dannenberg verläuft von der Ortsumgehung Dahlenburg über die Lüneburger Landstraße durch die Ortschaft Dahlenburg weiter über die L 232 und Lemgrabe bis nach Bostelwiebeck; von dort über die K 4 Richtung Groß Thondorf bis nach Himbergen und dann über die L 253 bis zur Anschlussstelle an die B 216 in Göhrde.

Die Nutzenden der öffentlichen Verkehrsmittel werden gebeten, die Aushänge der Verkehrsbetriebe an den Haltestellen zu beachten. Mit Verspätung des ÖPNV sollte gerechnet werden.
Die Baukosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden des Baufeldes sowie der Umleitungsstrecken um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 09.06.2023